IOSS-Rechner (EU-Einfuhrumsatzsteuer 2026)
Schätzen Sie die Einstandskosten eines geringwertigen B2C-Pakets in die EU im Rahmen des Import-One-Stop-Shops (IOSS). Geben Sie das Zielland und den Paketinhalt ein und erhalten Sie die Einfuhrumsatzsteuer zum Satz des Ziellands, den neuen pauschalen Zoll von 3 € je Tarif-Unterposition (gültig ab 1. Juli 2026) sowie die Gesamtsumme.
Ihre Bestellung
Für jede HS-Tarif-Unterposition fallen 3 € Übergangszoll an. Zwei Zeilen derselben Kategorie zählen nur einmal.
Angezeigt wird der Normalsatz – für manche Waren gelten ermäßigte Steuersätze.
So wird gerechnet
Die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich aus dem Normalsatz des Ziellands, angewendet auf den Sachwert der Waren. Der Übergangszoll beträgt pauschal 3 € für jede im Paket vertretene Tarif-Unterposition – nicht je Paket und nicht je Artikel. Über IOSS wird die Umsatzsteuer gemeldet; dieser Zoll ist davon getrennt und entfällt durch IOSS nicht.
import_vat = standard_vat_rate(destination) × intrinsic_value duty = €3 × distinct_HS_sub_headings total = intrinsic_value + import_vat + duty
Beispiel: Ein Paket mit 1 Seidenbluse und 2 Wollblusen enthält zwei unterschiedliche Unterpositionen → 6 € Übergangszoll.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist IOSS und wer braucht es?
- Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ermöglicht es Händlern, bei B2C-Fernverkäufen von Waren mit einem Sachwert von höchstens 150 € die EU-Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Checkout zu erheben und über eine einzige EU-Registrierung zu melden. Das beschleunigt die Zollabfertigung und erspart Käufern überraschende Steuerforderungen.
- Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer 2026 unter IOSS berechnet?
- Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem Normalsatz des Ziellands multipliziert mit dem Sachwert der Waren (Preis ohne Transport, Versicherung und Steuern). Für manche Waren gelten ermäßigte Sätze, standardmäßig wird jedoch der Normalsatz angewendet.
- Deckt IOSS auch den Zoll ab?
- Nein. IOSS betrifft nur die Umsatzsteuer. Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Sendungen bis 150 € zusätzlich ein pauschaler Zoll von 3 € je Tarif-Unterposition – IOSS hebt ihn nicht auf.
- Was ist der neue Zoll von 3 € ab dem 1. Juli 2026?
- Es handelt sich um einen vorläufigen Pauschalzoll von 3 €, der für jede in einer geringwertigen Sendung (≤ 150 €) vertretene Tarif-Unterposition erhoben wird – vom 1. Juli 2026 bis voraussichtlich 2028. Er ersetzt übergangsweise die bisherige Zollbefreiung für geringwertige Waren.
- Werden die 3 € pro Paket oder pro Artikel berechnet?
- Pro Tarif-Unterposition. Ein Paket mit 1 Seidenbluse und 2 Wollblusen hat zwei unterschiedliche Unterpositionen und kostet daher 6 € – nicht 3 € pro Paket und nicht 9 € für drei Artikel.
- Kann ich IOSS für Bestellungen über 150 € nutzen?
- Nein. IOSS ist auf einen Sachwert von 150 € begrenzt. Darüber gilt das reguläre Einfuhrverfahren: volle Einfuhrumsatzsteuer plus der tatsächliche Zoll für jede Ware.
- Sind Alkohol und Tabak von IOSS abgedeckt?
- Nein. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak sind unabhängig vom Wert von IOSS ausgeschlossen. Sie werden im regulären Verfahren versendet; Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer werden an der Grenze abgewickelt.
- Brauchen Händler außerhalb der EU einen IOSS-Vertreter?
- Ja. Ein nicht in der EU ansässiger Händler muss einen in der EU ansässigen Vertreter bestellen, um IOSS nutzen zu können. Der Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für die geschuldete Umsatzsteuer.
- Wann entfällt die 150-€-Grenze?
- 2028 wird die Zollbefreiung bis 150 € im Rahmen der EU-Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub) vollständig abgeschafft; dann gelten für alle Einfuhren unabhängig vom Wert die regulären Zollsätze.
- Welcher Umsatzsteuersatz gilt – der des Herkunfts- oder des Ziellands?
- Der Satz des Ziellands. Die Einfuhrumsatzsteuer unter IOSS wird immer zum Satz des EU-Lands erhoben, in dem die Waren an den Verbraucher geliefert werden.
Haftungsausschluss
Dieses Tool dient nur einer unverbindlichen Schätzung – es ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Umsatzsteuersätze und der Zeitplan der Reform 2026 können sich ändern; prüfen Sie die Angaben anhand offizieller Quellen (EU TEDB) oder mit einer Steuerberatung, bevor Sie sich auf diese Zahlen verlassen.
Die Umsatzsteuer-Normalsätze sind hinterlegt und werden mit der offiziellen EU-Datenbank TEDB abgeglichen.
Finden Sie Prep-Center und 3PL-Lager, die EU-Import, IOSS-Etikettierung und Last-Mile-Fulfillment übernehmen.